Die Kette hinter der Cloud

Am 7. Juli meldet eine Ransomware-Bande namens BravoX den Angriff auf eine Treuhandfirma im Kanton Waadt. Am 14. Juli bekennt sich eine zweite Bande, Dragonforce, zu einem Einbruch bei der Genfer Erwachsenenbildungsstiftung Ifage, der bereits im April stattgefunden hatte. Am 24. Juli wird publik, dass im Juni auch die Berner Stiftung Autismuslink getroffen wurde. Drei Wochen, drei Organisationen, ein gemeinsamer Nenner: Keine davon ist eine Bundesbehörde. Keine davon betreibt eine eigene IT-Abteilung von nennenswerter Grösse. Und jede von ihnen verwaltet (im Auftrag von Gemeinden, Kantonen oder des Sozialstaats) Daten, die eigentlich zu den heikelsten gehören, die es gibt: Steuerdossiers, Arztzeugnisse, Klientenakten von Menschen mit Autismus-Spektrum-Störung.

Wer in diesen Wochen die politische Debatte über „digitale Souveränität“ der Schweiz verfolgt hat, wird von diesen drei Fällen kaum etwas mitbekommen haben. Dort ging es um etwas anderes: um die Frage, ob der Bund seine Verwaltungsdaten in einer „souveränen Cloud“ betreiben muss, um den amerikanischen Cloud Act, um Verschlüsselungshoheit, um die Rolle der Schweiz als „digitaler Gaststaat“ für ein cyberresilientes Genf. Der Bundesrat hat dafür im Dezember 2025 eine eigene Strategie verabschiedet. Es ist ein Diskurs mit hoher Sichtbarkeit, klaren Feindbildern – Microsoft, Amazon, der amerikanische Staat – und einem verständlichen Kern: Wenn die Steuerdaten der Bevölkerung auf Servern liegen, auf die eine ausländische Behörde per Gesetz zugreifen kann, ist das ein Kontrollverlust, den ein Staat sich nicht leisten sollte.

Nur hat dieser Kontrollverlust, soweit öffentlich bekannt, in der Schweiz noch nie zu einem tatsächlichen Datenabfluss geführt. Die drei Fälle vom Juli dagegen sind real, dokumentiert und folgenreich: über 100’000 Dokumente aus 15 Waadtländer Gemeinden im Darknet, ein 850-Gigabyte-Paket mit Ausweiskopien und Arztzeugnissen von Ifage-Kursteilnehmenden, Klientendaten einer Autismus-Stiftung, die verschlüsselt und kopiert wurden. Die Souveränitätsdebatte schaut nach oben, zu den Hyperscalern. Das Leck liegt, drei Wochen in Folge nachweisbar, weiter unten – in einer Kette von Treuhändern, Stiftungen und Bildungsinstituten, die im Auftrag des Staates Daten verwalten, ohne dass dafür je eine vergleichbare politische Aufmerksamkeit aufgewendet wurde.

Eine Kette, die niemand gezeichnet hat

Um zu verstehen, warum das so ist, muss man sich ansehen, wie diese Kette überhaupt entstanden ist. Sie ist kein Produkt der Digitalisierung, sondern viel älter: Schweizer Gemeinden und Kantone haben spezialisierte Aufgaben wie Buchhaltung, Erwachsenenbildung, Betreuung vulnerabler Gruppen, seit jeher an darauf spezialisierte Dritte ausgelagert, oft an gemeinnützige Stiftungen oder kleine Treuhandbüros, die günstiger und fachlich versierter arbeiten als eine eigens aufgebaute Verwaltungsabteilung. Das ist, für sich genommen, keine schlechte Idee. Föderalismus und Subsidiarität leben davon, dass nicht jede Gemeinde alles selbst können muss.

Was sich in den letzten zwanzig Jahren verändert hat, ist nicht die Auslagerung selbst, sondern ihr Risikoprofil. Eine Gemeindebuchhaltung, die auf Papier oder in einer lokalen Software geführt wurde, konnte gestohlen werden, aber nicht mit einem einzigen Klick an 100’000 Adressen gleichzeitig veröffentlicht werden. Die Digitalisierung hat die Auslagerungskette nicht erfunden, aber sie hat ihre Bruchstelle massiv vergrössert, ohne dass die Aufsicht über diese Bruchstelle mitgewachsen wäre. Für die Bundesverwaltung selbst gibt es inzwischen verbindliche Cloud-Standards, Vorgaben zur technischen Isolation bei Berufsgeheimnisdaten, ein ganzes Ökosystem an Prüfstellen und Compliance-Vorgaben. Für die Treuhandfirma, die im Auftrag von 15 Gemeinden Buchhaltung führt, gibt es das nicht. Es gibt nicht einmal ein Verzeichnis, das systematisch erfasst, welche privaten Organisationen im Auftrag von Behörden besonders schützenswerte Personendaten verarbeiten.

Das ist die eigentliche Leerstelle: Niemand, nicht der Bund, nicht die Kantone, nicht die Datenschutzaufsicht, kann heute eine verlässliche Aussage darüber treffen, wie viele solcher Kettenglieder es gibt, welche Sicherheitsstandards sie erfüllen, und was passiert, wenn eines von ihnen bricht. Die drei Fälle vom Juli sind nicht deshalb bekannt geworden, weil ein Aufsichtsmechanismus sie entdeckt hätte, sondern weil Ransomware-Banden sie ins Darknet gestellt haben. Die Aufsicht kam, wenn überhaupt, danach.

Wer profitiert, wer zahlt

Es lohnt sich, diese Auslagerungskette einmal nüchtern als das zu beschreiben, was sie ökonomisch ist: eine Verschiebung von Kosten und Risiken, nicht deren Elimination. Die auslagernde Gemeinde spart sich den Aufbau eigener Fachkompetenz und eigener IT-Sicherheitsinfrastruktur. Die Treuhandfirma oder Stiftung übernimmt die operative Aufgabe – meist zu einem Preis, der eine grosszügige Investition in Cybersicherheit nicht vorsieht, weil das im Wettbewerb um den Auftrag nicht der entscheidende Faktor ist. Und das Risiko, das dabei entsteht, landet am Ende nicht bei der Gemeinde und nicht bei der Treuhandfirma, sondern bei Dritten, die diesen Vertrag nie gesehen haben: den Steuerzahlenden von Belmont-sur-Yverdon, deren Hauptbuch jetzt öffentlich einsehbar ist; den Autismus-Betroffenen, deren Klientendossiers im Darknet liegen; den Ifage-Kursteilnehmenden, deren Arztzeugnisse zirkulieren.

Diese Verschiebung ist rechtlich möglich, weil das Datenschutzrecht zwar Verantwortlichkeiten kennt – wer als „Verantwortlicher“ gilt, muss für den Schutz der Daten sorgen –, die tatsächliche Durchsetzung entlang einer mehrstufigen Auftragskette aber notorisch schwach ist, besonders wenn am Ende der Kette eine kleine Gemeinde ohne eigene Datenschutzstelle steht. Man kann eine Vorschrift erlassen, wonach Auftragsverarbeiter „angemessene“ Sicherheitsmassnahmen zu treffen haben. Man kann diese Vorschrift aber nicht durchsetzen, wenn niemand systematisch prüft, ob eine Treuhandfirma mit zwölf Mitarbeitenden tatsächlich über ein funktionierendes Backup-Konzept, eine Zwei-Faktor-Authentifizierung und einen Notfallplan verfügt. Genau das war im Fall der Waadtländer Treuhandfirma zu beobachten: Man hatte, nach eigenen Angaben, „aufgrund der Ferienzeit“ Mühe, alle betroffenen Kunden rechtzeitig zu informieren. Das ist keine böswillige Nachlässigkeit – es ist die logische Konsequenz eines Systems, in dem Sicherheitsinvestitionen an der Stelle enden, wo der Vertrag endet.

Was ernsthafte Sicherheit kostet – wenn man sie will

Es gibt in derselben Woche ein Gegenbeispiel, das die Diagnose eher schärft als widerlegt. Swissgrid, die nationale Stromnetzbetreiberin, hat einen mehrjährigen Vertrag mit den Sicherheitsfirmen Oneconsult und Redguard abgeschlossen: Bis 2031 erhalten sie bis zu 13,7 Millionen Franken, um im Rahmen von Red-Team-Übungen gezielt in die eigenen Systeme einzudringen und Schwachstellen aufzudecken, bevor es echte Angreifer tun. Das ist genau die Art von proaktiver, gut finanzierter Sicherheitsarbeit, die man sich für kritische Infrastruktur wünscht.

Der Unterschied zu den drei Ransomware-Fällen liegt nicht in der technischen Komplexität, sondern in der Eigentümerschaft. Swissgrid ist eine Organisation, für deren Sicherheit unmittelbar und unzweifelhaft ein einziger, klar identifizierbarer Akteur verantwortlich ist – und die entsprechend budgetieren kann. Eine Genfer Erwachsenenbildungsstiftung, die im Auftrag mehrerer Institutionen Personendaten verwaltet, hat diese klare Eigentümerschaft nicht. Ihre Sicherheit ist niemandes alleinige Priorität, was in der Praxis heisst: Sie ist niemandes Priorität. Das ist kein Naturgesetz. Es ist eine Folge davon, dass „digitale Souveränität“ als Konzept an der Stelle aufhört, an der es aufwendig, unglamourös und schwer in eine Strategie mit drei Schwerpunkten zu verpacken wird.

Zwei Bedrohungsmodelle, eine Aufmerksamkeitsverteilung

Man kann und sollte hier nicht so tun, als seien Cloud Act und Ransomware-Wellen gegeneinander austauschbare Sorgen. Es sind unterschiedliche Bedrohungsmodelle. Der Cloud Act betrifft die Frage, ob ein ausländischer Staat sich auf legalem Weg Zugriff auf Daten verschaffen kann, die formal in der Schweiz liegen. Ransomware-Banden betreffen die Frage, ob überhaupt jemand die Türe abgeschlossen hat. Beide sind legitime Sorgen. Was sich aber begründen lässt, ist die Beobachtung, dass die politische Aufmerksamkeit und die regulatorische Energie extrem ungleich auf diese beiden Bedrohungsmodelle verteilt sind – gemessen an dem, was jeweils tatsächlich beobachtet wurde. Auf der einen Seite: eine hypothetische Bedrohung, gegen die der Bund eine mehrjährige Strategie mit eigenem Budget, eigenen Standards und eigener Prüfarchitektur aufgebaut hat. Auf der anderen Seite: eine in dieser Woche dreifach dokumentierte, tatsächlich eingetretene Bedrohung, für die es keine vergleichbare Architektur gibt, weil sie sich nicht an einer einzigen, symbolisch aufladbaren Front – „der Cloud“, „die Amerikaner“ – festmachen lässt, sondern diffus in Hunderten kleiner Verträge zwischen Gemeinden und ihren Dienstleistern steckt.

Diese Asymmetrie ist nicht zynisch gemeint – niemand in der Bundesverwaltung entscheidet morgens bewusst, das offensichtlichere Risiko zu ignorieren. Sie ist strukturell: Ein Kontrollverlust an einen fremden Staat lässt sich politisch erzählen, moralisch aufladen und in eine Strategie mit klarem Feindbild verpacken. Eine Ransomware-Bande, die eine Treuhandfirma in Nyon trifft, lässt sich nicht in dieselbe Erzählung einbauen, weil sie keine Souveränitätsfrage im geopolitischen Sinn aufwirft: Sie wirft eine viel banalere, viel schwerer zu lösende Frage auf: Wer haftet, wenn ein Drittanbieter, der nie Gegenstand einer öffentlichen Debatte war, versagt?

Was eine ernsthafte Antwort bräuchte

Eine ernsthafte Antwort auf dieses Problem würde nicht bei einer weiteren Cloud-Strategie ansetzen, sondern bei der Kette selbst. Sie bräuchte erstens ein Register: eine systematische Erfassung, welche privaten Organisationen im Auftrag von Behörden besonders schützenswerte Personendaten verarbeiten. Nicht als bürokratische Fingerübung, sondern als Voraussetzung dafür, dass überhaupt jemand weiss, wo die Angriffsfläche liegt. Sie bräuchte zweitens durchgereichte Sicherheitsstandards: Wenn der Bund für seine eigene Cloud-Nutzung technische Isolation bei Berufsgeheimnisdaten verlangt, gibt es keinen sachlichen Grund, weshalb dieselbe Anforderung nicht vertraglich an jede Gemeinde und jede von ihr beauftragte Drittorganisation weitergereicht werden sollte, die vergleichbare Daten verarbeitet. Sie bräuchte drittens eine Meldepflicht, die nicht erst greift, wenn eine Ransomware-Bande die Öffentlichkeit informiert, sondern die Betroffenen – Gemeinden, Kursteilnehmende, Klientinnen und Klienten – innert nützlicher Frist unabhängig vom Fahrplan der Täterschaft in Kenntnis setzt.

Nichts davon ist technisch kompliziert. Es ist politisch unattraktiv, weil es keine Wolke gibt, auf die man zeigen kann, keinen ausländischen Konzern, dem man Verantwortung zuschieben kann, und keine Eröffnungsrede, in der sich eine Meldepflicht für Treuhandfirmen gut macht. Es gibt nur ein Netz aus tausenden kleinen Verträgen, in denen der Staat Aufgaben abgegeben hat, ohne die Verantwortung für ihre Sicherheit mit abzugeben.

Die Bühne und der Keller

Digitale Souveränität ist, so wie sie derzeit in der Schweiz verhandelt wird, in erster Linie eine Bühne: ein Ort, an dem sich der Staat als kontrollierend, vorausschauend und wehrhaft zeigen kann: Gegenüber einem Gegner, der gross, fremd und symbolisch verwertbar ist. Genau das macht sie zu einer bequemen Bühne. Die eigentliche Erosion des Datenschutzes findet aber nicht auf dieser Bühne statt, sondern im Keller darunter, in einer Kette aus Treuhändern, Stiftungen und Bildungsinstituten, die niemand systematisch geprüft hat, weil sie nie als Frage der Souveränität gerahmt wurden. Drei Wochen im Juli 2026 haben gezeigt, wo die Kette tatsächlich reisst. Solange sich der Begriff der digitalen Souveränität dort nicht hinbewegt, bleibt er ein Symbol, gerichtet auf die falsche Bedrohung, und blind für die, die sich gerade wiederholt bewahrheitet hat.


Quellen: inside-it.ch, „Cyberangriff legt Westschweizer Behördendaten offen“, 23.7.2026, https://www.inside-it.ch/cyberangriff-legt-westschweizer-behoerdendaten-offen-20260723 · inside-it.ch, „Datenabfluss bei Genfer Erwachsenenbildung weitet sich aus“, 24.7.2026, https://www.inside-it.ch/datenabfluss-bei-genfer-erwachsenenbildung-weitet-sich-aus-20260724 · inside-it.ch, „Ransomware-Angriff auf Berner Stiftung Autismuslink“, 24.7.2026, https://www.inside-it.ch/ransomware-angriff-auf-berner-stiftung-autismuslink-20260724 · inside-it.ch, „Swissgrid zahlt Millionen für die IT-Sicherheit“, 24.7.2026, https://www.inside-it.ch/swissgrid-zahlt-millionen-fuer-die-it-sicherheit-20260724 · Netzwoche, „Schweiz verzeichnet stärksten Anstieg an Cyberangriffen im DACH-Raum“, 16.7.2026, https://www.netzwoche.ch/news/2026-07-16/schweiz-verzeichnet-staerksten-anstieg-an-cyberangriffen-im-dach-raum · Digitale Verwaltung Schweiz, „Institutionelle Grundlagen für Cloud-Dienste der Verwaltung schaffen“, https://www.digitale-verwaltung-schweiz.ch/umsetzungsplan/agenda-dvs/institutionelle-grundlagen-fuer-cloud-dienste-der-verwaltung-schaffen · news.admin.ch, „Bundesrat verabschiedet Strategie Digitale Schweiz 2026″, https://www.news.admin.ch/de/newnsb/d6evGIoTYTmY4VMGk0-v0

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Xhemal Schütz
Xhemal Schützhttps://res-digitalis.ch
Zwischen Wissenschaft, Justiz und Technologie: Promovierter Philosoph, Historiker und Sozialwissenschaftler mit langjähriger Erfahrung im Justizumfeld.