Der klassische Souveränitätsbegriff denkt vertikal: oben und unten, innen und aussen, eine Grenze um ein politisches Ganzes. Digitale Infrastrukturen verteilen Handlungsmacht dagegen über Abhängigkeiten, Protokolle und Betreiber. Wer das alte Wort ins Netz trägt, muss deshalb zeigen, worauf es dort noch verweist. Der Angriff auf die Server des Bundes zeigt, was von staatlicher Selbstbestimmung übrig bleibt, wenn sie sich im Betrieb bewähren muss und nicht nur im Strategiepapier.
Künstliche Intelligenz erfindet unsere Voreingenommenheit nicht. Sie übernimmt die Auswahl, Auslassungen und Machtverhältnisse menschlicher Wissensordnungen, verdichtet sie zu Wahrscheinlichkeiten und überführt sie in technische Verfahren. So wird aus dem oft flüchtigen Vorurteil eine skalierbare Infrastruktur: messbar, reproduzierbar und institutionell wirksam.
Die Schweiz öffnet ihre Software und spricht von digitaler Souveränität. Doch Quellcode allein schafft noch keine Unabhängigkeit. Wer ein System rechtlich nutzen darf, es aber technisch nicht beherrscht, besitzt lediglich den Schlüssel zu einem Haus, das er nicht kennt.
Die Schweiz debattiert über souveräne Clouds und den Zugriff ausländischer Staaten. Während der Blick nach oben zu den Hyperscalern geht, reisst die eigentliche Sicherheitskette weiter unten: bei Treuhändern, Stiftungen und Bildungsinstitutionen, die sensible Behördendaten verwalten. Digitale Souveränität beginnt nicht in der Cloud, sondern beim schwächsten Glied darunter.. Ein Essay von re-digitalis.ch.
Den Code besitzen heisst nicht: ihn beherrschen. Eine Behörde kann Open-Source-Software einsetzen und trotzdem abhängig sein. Von Entwicklern. Von Cloud-Betreibern. Von Dienstleistern. Das ist die Regel, nicht die Ausnahme.
Wie Souveränität, Neutralität und Vertrauen in die Technik einwandern und dabei ihre Geschichte verlieren. Das digitale Zeitalter erfindet pausenlos neue Maschinen, aber kaum neue Wörter für das, was diese Maschinen dem Gemeinwesen antun. Also leiht es sich alte.
Der klassische Souveränitätsbegriff denkt vertikal: oben und unten, innen und aussen, eine Grenze um ein politisches Ganzes. Digitale Infrastrukturen verteilen Handlungsmacht dagegen über Abhängigkeiten, Protokolle und Betreiber. Wer das alte Wort ins Netz trägt, muss deshalb zeigen, worauf es dort noch verweist. Der Angriff auf die Server des Bundes zeigt, was von staatlicher Selbstbestimmung übrig bleibt, wenn sie sich im Betrieb bewähren muss und nicht nur im Strategiepapier.
Künstliche Intelligenz erfindet unsere Voreingenommenheit nicht. Sie übernimmt die Auswahl, Auslassungen und Machtverhältnisse menschlicher Wissensordnungen, verdichtet sie zu Wahrscheinlichkeiten und überführt sie in technische Verfahren. So wird aus dem oft flüchtigen Vorurteil eine skalierbare Infrastruktur: messbar, reproduzierbar und institutionell wirksam.
Den Code besitzen heisst nicht: ihn beherrschen. Eine Behörde kann Open-Source-Software einsetzen und trotzdem abhängig sein. Von Entwicklern. Von Cloud-Betreibern. Von Dienstleistern. Das ist die Regel, nicht die Ausnahme.
Ab dem 2. August 2026 beginnt die Europäische Kommission mit der Durchsetzung zentraler Bestimmungen des AI Act. Gleichzeitig entsteht eine Aufsicht für jene KI-Modelle, deren Risiken nicht mehr an Unternehmens- oder Landesgrenzen enden. Für die Schweiz ist das kein fernes Brüsseler Schauspiel. Sie nutzt dieselben Modelle, arbeitet mit denselben Anbietern und ist denselben systemischen Risiken ausgesetzt