Ab dem 2. August 2026 beginnt die Europäische Kommission mit der Durchsetzung zentraler Bestimmungen des AI Act. Gleichzeitig entsteht eine Aufsicht für jene KI-Modelle, deren Risiken nicht mehr an Unternehmens- oder Landesgrenzen enden. Für die Schweiz ist das kein fernes Brüsseler Schauspiel. Sie nutzt dieselben Modelle, arbeitet mit denselben Anbietern und ist denselben systemischen Risiken ausgesetzt
Lange war der AI Act vor allem ein Text. Umfangreich. Ehrgeizig. Und weit genug von der technischen Wirklichkeit entfernt, um in Strategiepapieren beruhigend zu wirken. Nun beginnt eine andere Phase. Aus Regeln werden Verfahren. Aus Grundsätzen werden Prüfungen. Aus politischer Absicht wird institutionelle Macht. Ab dem 2. August 2026 beginnen das europäische AI Office und die zuständigen nationalen Behörden mit der Durchsetzung weiterer Bestimmungen des AI Act. Dazu gehören Transparenzpflichten für bestimmte KI-Systeme und künstlich erzeugte oder manipulierte Inhalte. Menschen sollen erkennen können, wann sie mit einer Maschine interagieren. Synthetische Inhalte sollen technisch identifizierbar werden. Täuschung wird damit nicht beseitigt. Aber sie verliert ihren regulatorischen Freipass.
Europa baut einen Kontrollraum
Noch wichtiger ist der Aufbau einer europäischen Aufsicht für besonders leistungsfähige KI-Modelle. Gemeint sind sogenannte General-Purpose-AI-Modelle, die in zahllose Anwendungen eingebaut werden können. Einige von ihnen gelten aufgrund ihrer Fähigkeiten, ihrer Verbreitung und ihrer möglichen Auswirkungen als Modelle mit systemischem Risiko. Das AI Office soll solche Modelle klassifizieren, bewerten und überwachen. Unterstützt wird es durch ein wissenschaftliches Gremium unabhängiger Fachleute. Dieses kann auf konkrete Risiken hinweisen und Untersuchungen anstossen. Die Europäische Kommission besitzt zudem weitreichende Befugnisse zur Evaluation. Sie kann Informationen und technische Dokumentationen verlangen und unter bestimmten Voraussetzungen Zugriff auf Schnittstellen, Modellkomponenten oder Quellcode fordern. Europa errichtet damit nicht bloss ein Gesetzbuch für Maschinen. Es baut einen Kontrollraum.
Das ist der eigentliche Einschnitt. Systemische KI-Risiken lassen sich nicht allein durch Selbstdeklarationen der Hersteller beherrschen. Wer mächtige Modelle beaufsichtigen will, braucht eigene Fachleute, eigene Prüfmethoden und einen Zugang zur technischen Substanz. Sonst kontrolliert der Staat nur die Berichte jener Unternehmen, die er kontrollieren sollte.
Der AI Act tritt nicht auf einmal in Kraft
Das Bild bleibt dennoch widersprüchlich. Während Transparenz- und Aufsichtsbestimmungen wirksam werden, gelten wesentliche Pflichten für Hochrisikosysteme erst später. Nach dem angepassten Zeitplan sollen Regeln für eigenständige Hochrisikosysteme ab Dezember 2027 greifen. Für KI, die in regulierte Produkte wie Medizintechnik oder Maschinen eingebettet ist, ist August 2028 vorgesehen.
Europa beschleunigt also die Aufsicht über die mächtigsten Basismodelle, während es bei zahlreichen konkreten Anwendungen mehr Zeit einräumt. Das kann vernünftig sein. Fehlende Standards und unreife Prüfverfahren lassen sich nicht durch einen Termin im Gesetz ersetzen. Es zeigt aber auch, wie gross der Abstand zwischen normativem Anspruch und administrativer Fähigkeit noch immer ist. Ein Gesetz kann an einem bestimmten Tag gelten. Eine funktionierende Aufsicht lässt sich nicht per Datum einschalten.
Die Schweiz steht ausserhalb – aber nicht daneben
Die Schweiz gehört nicht zur Europäischen Union. Daraus folgt jedoch keine regulatorische Unberührtheit. Schweizer Unternehmen vertreiben Produkte im europäischen Markt. Behörden beschaffen Software internationaler Anbieter. Websites, Medien und Verwaltungen nutzen KI-Modelle, die nach europäischen Vorgaben entwickelt oder angepasst werden. Unter bestimmten Voraussetzungen erfasst der AI Act auch Anbieter aus Drittstaaten, wenn ihre Systeme oder deren Ergebnisse in der EU verwendet werden.
Die Schweiz übernimmt damit möglicherweise die Risiken europäisch beaufsichtigter KI, ohne an deren Aufsicht gleichberechtigt beteiligt zu sein. Sie erhält Produkte, aber nicht automatisch Erkenntnisse. Sie nutzt Modelle, verfügt aber nicht zwingend über die Prüfkapazitäten, um deren Funktionsweise und Grenzen selbständig zu beurteilen.
Regulierung ist auch eine Frage des Wissens
Welche institutionellen Fähigkeiten brauchen wir für eine eigenständige Beurteilung mächtiger KI-Systeme? Dazu gehören technische Evaluationsstellen, verbindliche Regeln für die öffentliche Beschaffung, Meldewege für schwerwiegende Vorfälle und eine klare Zuständigkeit für systemische Risiken. Vor allem braucht es Menschen, die ein Modell nicht nur anwenden, sondern prüfen können. Souveränität beginnt nicht beim Besitz eines Servers. Sie beginnt beim Wissen darüber, was auf ihm geschieht. Europa macht den AI Act sichtbar. Nicht weil plötzlich jede Bestimmung vollendet wäre. Sondern weil es Institutionen schafft, die hinschauen, prüfen und eingreifen können. Die Schweiz kann weiter aus sicherer Entfernung zuschauen. Nur ist diese Entfernung längst nicht mehr sicher.
Quellen: Europäische Kommission: AI Act und Zeitplan, Governance und Durchsetzung des AI Act, European AI Office, Verordnung (EU) 2024/1689
