Der offene Code und die verschlossene Verwaltung

Die Schweiz öffnet ihre Software und spricht von digitaler Souveränität. Doch Quellcode allein schafft noch keine Unabhängigkeit. Wer ein System rechtlich nutzen darf, es aber technisch nicht beherrscht, besitzt lediglich den Schlüssel zu einem Haus, das er nicht kennt.

Die Schweiz hat das Tor geöffnet. Seit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben müssen Bundesbehörden den Quellcode jener Software offenlegen, die sie selbst entwickeln oder entwickeln lassen. Dritte dürfen diese Software nutzen, verändern und weitergeben. Lizenzgebühren sind nicht vorgesehen. Ausnahmen gelten insbesondere für Rechte Dritter und sicherheitsrelevante Gründe. Das ist ein Fortschritt. Und eine notwendige Korrektur. Software, die mit öffentlichen Mitteln geschaffen wurde, soll nicht automatisch in privaten Tresoren verschwinden.
Doch damit ist das eigentliche Problem noch nicht gelöst.

Das Missverständnis der Verfügbarkeit

Die Diskussion über Open Source leidet unter einer stillen Verwechslung. Juristische Verfügbarkeit wird mit praktischer Verfügungsgewalt gleichgesetzt. Der Quellcode ist vorhanden. Also, so die beruhigende Annahme, kann die Verwaltung jederzeit den Anbieter wechseln, das System selbst weiterentwickeln oder einen anderen Dienstleister beauftragen. Theoretisch stimmt das. Praktisch beginnt an dieser Stelle erst das Problem. Ein Quellcode ist kein fertiges Wissen. Er ist dessen technische Ablagerung. Man kann ihn lesen. Man muss ihn aber auch verstehen. Man muss wissen, warum eine bestimmte Architektur gewählt wurde. Welche Abhängigkeiten bestehen. Welche Entscheidungen provisorisch waren. Welche Fehler bekannt sind. Welche Schnittstellen nur deshalb funktionieren, weil irgendwo ein alter Dienst noch immer dieselbe Antwort liefert. Software besitzt eine Biografie. Sie steht nicht vollständig im Code. Wer nur den Code erhält, bekommt deshalb nicht zwangsläufig das System. Er bekommt seine Partitur. Ob jemand daraus Musik machen kann, ist eine andere Frage.

Eigentum ist nicht Herrschaft

Die Schweiz kennt diesen Unterschied aus anderen Bereichen. Ein Kanton kann Eigentümer eines Gebäudes sein. Daraus folgt nicht, dass er dessen Statik berechnen, die Heizungsanlage reparieren oder die Sicherheitstechnik warten kann. Dafür braucht er Fachleute, Pläne, Verfahren und Erfahrung. Bei Software wird diese Selbstverständlichkeit erstaunlich schnell vergessen. Offener Quellcode beseitigt rechtliche Schranken. Er beseitigt keine Wissenslücken, ersetzt keine Dokumentation, bildet keine Fachkräfte aus und übernimmt keinen Betrieb. Und er garantiert schon gar nicht, dass ein anderer Anbieter das System innerhalb einer nützlichen Frist übernehmen kann.
Eigentum am Code ist deshalb noch keine Herrschaft über das System. Herrschaft beginnt dort, wo eine Organisation entscheiden kann, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Wo sie einen Anbieter ersetzen kann, ohne den Betrieb zu gefährden. Wo sie Änderungen versteht, Risiken beurteilt und die Folgen ihrer Entscheidungen selbst trägt. Souverän ist nicht, wer alles selbst macht. Souverän ist, wer seine Abhängigkeiten kennt und zwischen ihnen wählen kann.

Der neue Monopolist trägt einen anderen Namen

Open Source soll Abhängigkeiten verringern. Das kann gelingen. Es kann aber auch eine neue Form der Abhängigkeit entstehen.
Die Verwaltung löst sich vom Softwarehersteller. Danach hängt sie am Integrator. Nur ein Unternehmen kennt die konkrete Installation. Nur dessen Mitarbeitende verstehen die Erweiterungen. Nur dort weiss man, welche Konfigurationen kritisch sind. Der Anbieter hat gewechselt, die Abhängigkeit ist geblieben.
Diese Gefahr ist besonders gross bei komplexen Fachapplikationen. In der Justiz. Bei der Polizei. Im Sozialwesen. In der Migration. Dort besteht ein System nicht nur aus Software. Es enthält Rechtsbegriffe, Verfahrenslogiken, kantonale Besonderheiten, historische Ausnahmen und unzählige Verbindungen zu anderen Anwendungen.
Wer eine solche Applikation übernimmt, muss mehr verstehen als Programmiersprachen. Er muss die Institution verstehen.
Genau hier liegt die eigentliche Verschlossenheit der Verwaltung. Wissen ist auf Ämter, Projekte und externe Unternehmen verteilt. Zuständigkeiten wechseln. Mitarbeitende gehen. Dokumentationen veralten. Projektwissen wird nach der Einführung nicht gepflegt, sondern abgelegt.

Die Verwaltung hat Wissen ausgelagert

Über Jahre war Auslagerung ein Zeichen moderner Führung. Der Staat sollte Leistungen bestellen, nicht alles selbst produzieren. Das war oft vernünftig. Niemand braucht in jedem Amt ein eigenes Rechenzentrum und ein vollständiges Softwarehaus. Doch die Grenze zwischen sinnvoller Arbeitsteilung und institutioneller Entleerung wurde selten präzise gezogen.
Ausgelagert wurden nicht nur technische Arbeiten. Ausgelagert wurde auch die Fähigkeit, diese Arbeiten zu beurteilen. Viele Verwaltungen können Anforderungen formulieren, Ausschreibungen durchführen und Verträge verwalten. Schwieriger wird es bei der Frage, ob eine Architektur langfristig tragfähig ist. Ob Schnittstellen tatsächlich offen sind. Ob ein Datenexport später auch verwendbar wäre. Ob ein Anbieterwechsel technisch möglich oder bloss vertraglich versprochen ist. Wer nur noch Leistungen bestellt, verliert irgendwann die Fähigkeit, gute von schlechten Leistungen zu unterscheiden.

Der Bund erkennt das Problem

Der Bund hat die rechtliche Grundlage geschaffen. Artikel 9 EMBAG verpflichtet die betroffenen Bundesbehörden grundsätzlich zur Offenlegung selbst entwickelter oder in Auftrag gegebener Software. Die Bundeskanzlei stellt dazu Leitfäden, Checklisten und Beschaffungshilfen bereit. Im strategischen Leitfaden wird ausdrücklich festgehalten, dass internes Open Source Wissen aufgebaut und bei der Rekrutierung berücksichtigt werden soll. (Bundeskanzlei: Open-Source-Software, Fedlex: Artikel 9 EMBAG)
Auch das Projekt BOSS geht einen Schritt weiter. Rund um eine Büroautomation mit Open Source Software prüft die Bundesverwaltung eine unabhängige Lösung für sensitive Informationen, kritische Geschäftsprozesse und eine mögliche Ausstiegsstrategie aus Microsoft 365. Das ist bemerkenswert. Zum ersten Mal wird der Exit nicht erst diskutiert, wenn die Tür bereits verschlossen ist. (Bundeskanzlei: Machbarkeitsstudie BOSS)
Doch auch ein erfolgreicher Versuch wäre erst der Anfang. Eine Exit-Strategie auf Papier ist noch kein Exit. Sie muss getestet werden. Daten müssen exportiert werden können. Arbeitsprozesse müssen weiterlaufen. Fachapplikationen müssen kompatibel bleiben. Mitarbeitende müssen mit der Alternative umgehen können. Und im Ernstfall muss eine Organisation bereitstehen, die Verantwortung übernimmt.

Offenheit verlangt eine neue Verwaltungskultur

Open Source ist deshalb kein Beschaffungsmodell allein. Es ist eine institutionelle Disziplin. Sie verlangt, dass Behörden technisches Wissen nicht als vorübergehendes Projektmittel behandeln. Architekturentscheidungen müssen nachvollziehbar bleiben. Dokumentationen brauchen Eigentümer. Schnittstellen müssen nicht nur publiziert, sondern geprüft werden. Wissen darf nicht bei einzelnen Personen oder Lieferanten enden.
Vor allem braucht es eigene Fachleute. Nicht damit der Staat jede Zeile Code selbst schreibt, sondern damit er weiss, was er bestellt, Risiken beurteilen kann und bei einem Anbieterwechsel nicht sein Gedächtnis verliert. Dazu gehören Entwickler und Architektinnen. Aber ebenso Business Analysten, Juristinnen, Sicherheitsexperten und Fachpersonen aus der Verwaltung. Digitale Systeme übersetzen institutionelle Regeln in technische Abläufe. Wer nur die Technik versteht, versteht deshalb erst die Hälfte. Die andere Hälfte liegt im Verfahren.

Die falsche Alternative

Die Debatte wird häufig zwischen zwei Extremen geführt. Auf der einen Seite steht die vollständige Abhängigkeit von grossen Technologieunternehmen. Auf der anderen die Vorstellung, die Schweiz müsse alle digitalen Systeme selbst entwickeln und betreiben. Beides überzeugt nicht.
Digitale Souveränität bedeutet keine Autarkie. Die Schweiz war nie souverän, weil sie alles selbst produzierte, sondern weil sie ihre Abhängigkeiten organisierte und Handlungsspielräume bewahrte. Dasselbe gilt digital.
Ein ausländischer Anbieter kann Teil einer souveränen Architektur sein. Eine Schweizer Lösung kann eine gefährliche Abhängigkeit erzeugen. Der Sitz eines Unternehmens sagt wenig darüber aus, ob Daten portierbar, Schnittstellen offen und Systeme ersetzbar sind. Entscheidend ist die Wechselmöglichkeit — nicht als theoretisches Recht, sondern als eingeübte Fähigkeit.

Vom offenen Code zur offenen Handlungsfähigkeit

Die Schweiz hat mit dem EMBAG eine wichtige Tür geöffnet. Nun muss sie hindurchgehen. Dafür braucht sie mehr als öffentliche Repositorien: eine Übersicht über ihre Systeme, verbindliche Dokumentationsstandards, geprüfte Ausstiegsszenarien, gemeinsame Kompetenzzentren, dauerhafte technische Rollen und Beschaffungen, die nicht nur den Zugang zum Quellcode sichern, sondern auch den Transfer des Wissens.
Bei kritischen Systemen sollte deshalb eine einfache Frage zum Standard werden: Könnte eine andere qualifizierte Organisation dieses System innerhalb einer vertretbaren Frist übernehmen? Wenn die Antwort Nein lautet, besteht weiterhin ein Lock-in — unabhängig davon, ob der Quellcode öffentlich im Internet liegt.
Wie gesagt: Offenheit ist eine rechtliche Möglichkeit. Souveränität ist eine praktische Fähigkeit. Die Schweiz besitzt zunehmend das Erste. Nun muss ihre Verwaltung das Zweite lernen.

Quellenverzeichnis

Bundeskanzlei BK: Machbarkeitsstudie PoC BOSS. Büroautomation mit Open-Source-Software. Bern, laufendes Projekt. www.bk.admin.ch/de/machbarkeitsstudie-poc-boss | Bundeskanzlei BK: Monitoringbericht zur Strategie Digitale Schweiz 2025. Bern, 2026. Monitoringbericht als PDF | Bundeskanzlei BK: Praxis-Leitfaden Open Source Software in der Bundesverwaltung, Version 2.0. Bern, 2026. Praxis-Leitfaden als PDF | Bundeskanzlei BK: Strategischer Leitfaden Open Source Software in der Bundesverwaltung, Version 2.0. Bern, 2026. Strategischer Leitfaden als PDF | Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft: Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (EMBAG), SR 172.019, insbesondere Art. 9 «Open Source Software». Inkrafttreten: 1. Januar 2024. Fedlex | Stürmer, Matthias: «Digitale Souveränität mit Open-Source-Technologien als idealer Mittelweg». In: Netzwoche, 30. Juli 2026. Beitrag lesen | Stürmer, Matthias et al.: Studie zur technologischen Perspektive der digitalen Souveränität. Berner Fachhochschule, Institut Public Sector Transformation. Projekt und Studie (Alle Onlinequellen zuletzt abgerufen am 31. Juli 2026.)

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Xhemal Schütz
Xhemal Schützhttps://res-digitalis.ch
Zwischen Wissenschaft, Justiz und Technologie: Promovierter Philosoph, Historiker und Sozialwissenschaftler mit langjähriger Erfahrung im Justizumfeld.