Die Schweiz diskutiert Digitalisierung als Effizienzfrage — und übersieht dabei, dass Verwaltung, Bildung und Justiz zunehmend auf Infrastruktur laufen, die ihrer eigenen demokratischen Verfügungsgewalt entzogen ist. Ein Essay über Cloud, Plattformmacht und die stille Verschiebung staatlicher Souveränität
Es gehört zu den eigentümlichen Verschiebungen der Gegenwart, dass ein Land, das seine Souveränität historisch mit Schwur und Wachsamkeit begründete, ihre digitalen Voraussetzungen heute in Vertragswerken, Lizenzmodellen und Nutzungsbedingungen verhandelt, die kaum jemand als politische Dokumente liest. 1291 genügten drei Talschaften, ein Schwur und ein Siegel, um eine Eidgenossenschaft zu begründen, die sich fortan als Herrin ihrer eigenen Angelegenheiten verstand. Im Jahr 2026 genügt ein Häkchen unter „Ich stimme zu“, damit eine Gemeindeverwaltung, eine Volksschule oder ein Bundesamt seine Akten, seine Kommunikation und zunehmend auch seine Entscheidungslogik einem Rechenzentrum anvertraut, das irgendwo zwischen Dublin, Frankfurt und Nord-Virginia liegt und einem Konzern gehört, dessen Aktionärsversammlung mehr Einfluss auf die schweizerische Verwaltungsinformatik nimmt als mancher Ständerat. Man muss kein Kulturpessimist sein, um darin mehr als eine technische Petitesse zu erkennen. Man muss nur eine Frage stellen, die in der helvetischen Digitalisierungsdebatte zwar gestellt, aber institutionell kaum verantwortet wird: Wem gehört eigentlich der Boden, auf dem der digitale Staat steht?
I Die These
Die These dieses Essays lautet, dass die Schweiz diese Frage nicht beantwortet, sondern verdrängt – und zwar auf eine sehr schweizerische Art: nicht durch einen lauten Entscheid, sondern durch tausend kleine, vernünftig klingende Beschaffungen. Niemand hat je einen Volksentscheid darüber verlangt, ob die Register der Bevölkerung, die Lehrpläne der Kinder, die Akten der Gerichte oder die Modelle der künstlichen Intelligenz auf der Infrastruktur amerikanischer Konzerne laufen sollen. Es gab keine Abstimmung, keine grosse Parlamentsdebatte, keinen Bundesratsbeschluss, der als historische Zäsur in die Geschichtsbücher einginge. Es gab Ausschreibungen. Es gab Wirtschaftlichkeitsprüfungen. Es gab IT-Fachgremien, die feststellten, dass die eigene Betriebsinformatik zu teuer, zu langsam und zu wenig innovationsfähig sei, verglichen mit dem, was Redmond, Seattle oder Mountain View im Abonnement anbieten. Und jede einzelne dieser Entscheidungen war, für sich genommen, plausibel. Genau darin liegt das Problem. Die Souveränität eines Landes stirbt selten an einem einzigen tödlichen Stoss. Sie verblutet an tausend vernünftigen Entscheidungen.
II Zwischen Kulturkritik und Paranoia
Man könnte einwenden, dies sei Kulturkritik im Gewand der Paranoia. Cloud-Computing, so die naheliegende Entgegnung, sei doch nichts anderes als der Bezug von Rechenleistung aus der Steckdose statt aus dem eigenen Generator – eine reine Effizienzfrage, für die es Datenschutzgesetze, Verträge und Zertifizierungen gebe, die längst ausreichend Kontrolle sicherstellten. Ein Kleinstaat mit acht Millionen Einwohnern könne sich schlicht keine eigenen Hyperscaler leisten; digitale Autarkie sei eine romantische Fiktion, die an der ökonomischen Realität zerschellen müsse. Dieser Einwand hat einen wahren Kern, und er verdient es, ernst genommen zu werden, bevor man ihn widerlegt. Aber er verwechselt zwei Dinge, die nur auf den ersten Blick identisch sind: den Bezug einer Ressource und die Übernahme einer Ordnung. Strom aus der Steckdose transportiert Energie, aber keine Regeln darüber, wie man mit ihr zu denken, zu verwalten und zu entscheiden habe. Eine Cloud-Plattform tut genau das. Sie liefert nicht nur Speicherplatz, sondern Schnittstellen, Standardformate, Identitätslogiken, Sicherheitsarchitekturen und, zunehmend, vortrainierte Klassifikationsmodelle – und mit alledem eine ganze Grammatik des Verwaltens, die sich der Kunde nicht aussuchen, sondern nur noch annehmen oder verlassen kann. Der Anbieterwechsel ist theoretisch immer möglich, praktisch aber so aufwendig, dass er kaum je stattfindet. Das ist der Unterschied zwischen einem Lieferanten und einem Souverän: Den Lieferanten kann man wechseln. Den Souverän wechselt man nur in Ausnahmefällen, und meistens nicht ohne Erschütterung.
Um diesen Unterschied zu verstehen, lohnt sich ein Blick auf das, was Cloud tatsächlich ist – nicht als Marketingbegriff, sondern als Machtarchitektur. Der britisch-finnische Ökonom Vili Lehdonvirta hat in seinem Buch „Cloud Empires“ gezeigt, dass digitale Plattformen längst begonnen haben, ureigene Funktionen des Staates zu übernehmen: Sie setzen Regeln, sie organisieren Märkte, sie schlichten Streitigkeiten, sie gewähren oder verweigern Zugang. Lehdonvirta erzählt die Geschichte einer Konfliktschlichterin, die für eine grosse digitale Marktplattform arbeitet, keine juristische Ausbildung besitzt, aber täglich Streitfälle im Wert vieler tausend Dollar entscheidet – schneller, informeller und folgenreicher, als es die meisten ordentlichen Gerichte je könnten. Das ist keine Anekdote am Rande, das ist das Programm: Wer die Infrastruktur kontrolliert, kontrolliert nicht nur Bandbreite und Speicherplatz, sondern auch Zugänge, Standards, Abhängigkeiten, Datenflüsse, Schnittstellen, Preismodelle, Sicherheitslogiken und, was am meisten wiegt, die Pfade, auf denen künftige Innovation überhaupt stattfinden darf. Die Cloud ist kein Ort. Sie ist eine Verfassung, die niemand ratifiziert hat.
III Cloud als Macht und Kapital
Nick Srnicek hat diese Machtarchitektur ökonomisch präzisiert, als er die grossen Digitalkonzerne nicht als Softwarehäuser, sondern als Vermieter von Infrastruktur beschrieb, deren Geschäftsmodell darin besteht, sich zwischen alle anderen Akteure einer Volkswirtschaft zu stellen und an jeder Transaktion, jeder Abfrage, jedem Datenfluss eine Art digitaler Grundrente zu erheben. Shoshana Zuboff wiederum hat gezeigt, dass die eigentliche Ware dieser Konzerne nicht die Dienstleistung ist, die man zu kaufen glaubt, sondern das Verhalten, das man dabei erzeugt: Sie nennt das, was daraus entsteht, eine „instrumentäre Macht“, die – anders als die klassische Diktatur – nicht auf Zwang, sondern auf Vorhersage und sanfte Steuerung setzt, und beschreibt die damit einhergehende Enteignung demokratischer Selbstbestimmung als „Putsch von oben“. Der griechische Ökonom Yanis Varoufakis hat diesen Gedanken kürzlich noch zugespitzt und von „Cloud-Kapital“ und einem neuen digitalen Feudalismus gesprochen: Wer heute ein Geschäft betreiben will, tut dies nicht mehr als freier Marktteilnehmer, sondern als Pächter auf dem Land eines Cloud-Herrn, dem er Abgaben in Form von Gebühren, Daten und Gehorsam gegenüber dessen Regeln entrichtet. Man muss diese Begriffe nicht wörtlich nehmen, um ihre diagnostische Kraft zu würdigen. Sie beschreiben allesamt dieselbe Verschiebung: Plattformen sind nicht mehr Anbieter unter vielen. Sie sind Ordnungsinstanzen geworden, die den Rahmen setzen, in dem alle anderen – auch Staaten – sich bewegen.
IV Souveränität zwischen Aare und Silicon Valley
Genau hier beginnt die unbequeme Übung: diese Analyse nicht am Silicon Valley durchzuspielen, sondern an der Sihl, der Aare und der Limmat. Die Schweiz ist kein digitaler Grossraum, sondern ein föderalistischer Kleinstaat mit sechsundzwanzig Kantonen, hunderten Gemeinden und einer historisch gewachsenen Verwaltungskultur. Gerade diese Struktur, die politisch als Stärke gilt, wird digital zur Schwachstelle. Kaum ein Kanton, kaum eine Gemeinde und kaum eine Fachbehörde verfügt allein über die Ressourcen, um digitale Infrastruktur von relevanter Grösse selbst zu entwickeln, zu betreiben und dauerhaft weiterzuentwickeln. Wer digitalisieren muss, aber nicht selbst skalieren kann, gerät zwangsläufig in Abhängigkeit von jenen, die Skalierung als Geschäftsmodell beherrschen.
Diese Abhängigkeit hat zwei Ebenen. Die erste führt zu den internationalen Hyperscalern, deren Dienste im Rahmen der Cloud-Strategie des Bundes nicht mehr nur als technische Hilfsmittel erscheinen, sondern als mögliche Träger zentraler digitaler Verwaltungsinfrastruktur. Die zweite führt zu einer überschaubaren Zahl von Fachapplikationsanbietern, Integratoren und Plattformvermittlern, die zwischen Kantonen, Gemeinden und globalen Cloud-Ökosystemen stehen. Sie übersetzen die grosse Plattformlogik in die kleine Verwaltungswirklichkeit: in Fachverfahren, Portale, Datenräume, Schnittstellen, Register, Workflows und Lizenzmodelle. So entsteht keine offene Unterwerfung unter einen digitalen Souverän, sondern eine stille Kette funktionaler Abhängigkeiten.
Wenn Schulklassen ihre Hausaufgaben über die Bildungsplattform eines Cloud-Konzerns organisieren, wenn Gemeindeverwaltungen ihre Korrespondenz über dieselben Ökosysteme abwickeln, wenn Gesundheitsdaten, Betreibungsregister und künftig auch Teile der Justiz in Datenräumen liegen, deren Architektur, Update-Zyklen, Sicherheitslogik und Zugriffsprotokolle von Konzernen ausserhalb der Schweiz geprägt werden, dann ist digitale Souveränität keine akademische Marginalie mehr. Sie wird zur Frage der Staatlichkeit selbst: Wer bestimmt die Bedingungen, unter denen der Staat speichert, kommuniziert, prüft, entscheidet und erinnert?
Besonders heikel wird diese Frage dort, wo technische Abhängigkeit und fremde Rechtsordnungen ineinandergreifen. Der amerikanische CLOUD Act erlaubt amerikanischen Behörden unter bestimmten Voraussetzungen den Zugriff auf Daten, die von amerikanischen Unternehmen kontrolliert werden – auch dann, wenn sich diese Daten physisch ausserhalb der USA befinden. Man kann darüber streiten, wie häufig solche Zugriffe tatsächlich erfolgen und wie sie im Einzelfall rechtlich durchgesetzt werden. Schwerer wegdiskutieren lässt sich jedoch der grundsätzliche Befund: Territoriale Datenhoheit wird fragil, sobald die massgebliche Kontrolle über Infrastruktur, Schlüsselprozesse und Betreiberpflichten nicht mehr allein im eigenen Rechtsraum liegt.
V CAS über Macht und Effizienz
Das eigentliche Problem ist dabei weniger der einzelne Vertrag als die Art, wie über all das gesprochen wird. Die schweizerische Digitalisierungsdebatte hat eine bemerkenswerte Begabung dafür entwickelt, jede Machtfrage in eine Effizienzfrage zu übersetzen. Man spricht von Prozessoptimierung, von Nutzerfreundlichkeit, von digitalen Kompetenzen, von der Notwendigkeit, den Anschluss nicht zu verpassen. Man spricht selten von Eigentum, von Kontrolle, von Abhängigkeitsstrukturen, von der Frage, wer eigentlich die Regeln setzt, wenn die Software einmal installiert ist. Diese Sprachregelung ist kein Zufall, sie ist eine Form der Entlastung: Wer Digitalisierung als technisches Modernisierungsprojekt beschreibt, muss sich nicht mit der unbequemen Tatsache auseinandersetzen, dass er dabei eine politische Entscheidung trifft. Der belarussisch-amerikanische Publizist Jewgeni Morozov hat für diese Denkfigur den Begriff des „Solutionismus“ geprägt: die Überzeugung, jedes gesellschaftliche Problem lasse sich durch die richtige technische Lösung beheben, wodurch die eigentlich politische Frage – wer entscheidet, wer profitiert, wer haftet – gar nicht erst gestellt werden muss. Um diesen Solutionismus herum ist in der Schweiz wie andernorts eine ganze Bildungs- und Beratungsindustrie entstanden. Kaum taucht ein neues Schlagwort auf, wird es umgehend in ein CAS-Angebot, ein Zertifikatslehrgang, ein Beratungsmandat oder ein „Framework“ übersetzt. Diese Angebote sind nicht per se unseriös, viele sind handwerklich solide. Aber sie kreisen fast ausnahmslos um Werkzeuge, Kompetenzen und Anwendungsfälle – und fast nie um Infrastruktur, Eigentum und demokratische Verantwortung. Man lernt, wie man mit der Plattform arbeitet. Man lernt nicht, wem die Plattform gehört und was das bedeutet.
VI KI gesteuerte Infokratie
Künstliche Intelligenz verschärft diese Schieflage, statt sie zu lösen, weil sie fast durchgängig auf denselben Infrastrukturen läuft, die das Abhängigkeitsproblem überhaupt erst erzeugt haben. Die grossen Sprachmodelle, mit denen Verwaltungen heute experimentieren, werden nicht in kantonalen Rechenzentren trainiert, sondern in denselben Cloud-Imperien, deren Marktmacht bereits beschrieben wurde. Die Frage ist deshalb nicht in erster Linie, was künstliche Intelligenz kann, sondern in wessen Infrastruktur sie rechnet, klassifiziert und entscheidet – und nach welchen, meist nicht offengelegten Kriterien sie das tut. Wenn eine Behörde ein KI-System zur Vorprüfung von Baugesuchen, Sozialhilfeanträgen oder Strafverfahren einsetzt, dann verlagert sie nicht nur Rechenleistung, sondern ein Stück ihrer Deutungshoheit über die eigenen Regeln in ein System, dessen Gewichte sie weder kennt noch verändern kann. Das ist keine Kritik an der Technologie – ein Modell, das Muster erkennt, ist so wenig gut oder böse wie ein Kompass. Es ist eine Kritik an der Blindheit gegenüber der Tatsache, dass jeder Kompass auf ein bestimmtes magnetisches Feld geeicht ist, das man selbst nicht mehr kontrolliert.
Damit ist der Punkt erreicht, an dem die Frage über das Technische und selbst über das Politische hinausweist und philosophisch wird. Was bedeutet Staatlichkeit eigentlich noch, wenn Verwaltung nicht mehr in Akten, Schaltern und Amtsstuben stattfindet, sondern in Portalen, Dashboards, Workflows und automatisierten Entscheidungslogiken, die auf fremden Servern laufen? Der Staat, wie ihn die politische Theorie seit Bodin und Hobbes dachte, war wesentlich über sein Territorium und sein Gewaltmonopol definiert. Der digitale Staat des einundzwanzigsten Jahrhunderts operiert zunehmend auf einem Territorium, das er nicht besitzt, mit Werkzeugen, deren Logik er nicht bestimmt, und erzeugt dabei ein Wissen über seine Bürgerinnen und Bürger, das er selbst nur noch teilweise einsehen kann. Byung-Chul Han hat für diesen Zustand den Begriff der „Infokratie“ vorgeschlagen: eine Ordnung, in der nicht mehr Ideologien oder Institutionen, sondern Informationsregime die Wirklichkeit organisieren, und in der Wahrheit, Öffentlichkeit und demokratische Willensbildung durch die schiere Geschwindigkeit und Undurchsichtigkeit der Datenflüsse ausgehöhlt werden. Man muss diese Diagnose nicht in allen Teilen teilen, um ihre Pointe zu übernehmen: Ein Staat, der seine eigene Wissensproduktion an fremde Infrastruktur delegiert, verändert nicht nur seine Werkzeuge, sondern sein Verhältnis zu sich selbst. Er beginnt, in einer Sprache zu denken, die er nicht geschrieben hat.
VII Die Infrastruktur der Urteilskraft
Was folgt daraus? Gewiss nicht der Ruf nach digitaler Autarkie, jener Fantasie eines helvetischen Sonderwegs mit eigenem Betriebssystem und eigenem Rechenzentrum in jedem Alpental. Diese Fantasie wäre ökonomisch töricht und, wie Lehdonvirta zu Recht anmerkt, politisch zweischneidig: Wer glaubt, nationale Kontrolle über Infrastruktur sei per se demokratischer, hat den Überwachungsapparaten autoritärer Staaten nicht genau genug zugesehen. Es geht auch nicht darum, künstliche Intelligenz oder Cloud-Technologie zu verteufeln – wer digitale Infrastruktur pauschal als Feind behandelt, wird von ihr genauso wenig verstanden wie jener, der sie für neutral hält. Es geht um etwas Bescheideneres und zugleich Anspruchsvolleres: um infrastrukturelles Bewusstsein als Bestandteil demokratischer Urteilskraft. Beschaffungsentscheide, die faktisch Verfassungsfragen sind, sollten auch als solche verhandelt werden – öffentlich, mit Blick auf Exit-Optionen, Interoperabilität und Rückholbarkeit von Daten, nicht nur mit Blick auf den Preis pro Lizenz. Cory Doctorow hat gezeigt, dass die eigentliche Gegenmacht nicht in Verzicht, sondern in erzwungener Interoperabilität liegt: Systeme, die sich verlassen lassen, ohne dass man sein gesamtes digitales Leben neu aufbauen muss, sind das beste Druckmittel gegen jede Form von Cloud-Herrschaft, sei sie amerikanisch, chinesisch oder europäisch. Das ist eine Frage der Verhandlungsmacht, nicht der Technikfeindlichkeit, und sie liesse sich in Vergabekriterien, in Staatsverträgen und in europäischer Zusammenarbeit tatsächlich übersetzen, wenn man sie nur als das erkennte, was sie ist: eine Frage der Macht.
Die Eidgenossen von 1291 haben ihre Souveränität nicht dadurch gesichert, dass sie auf jede fremde Beziehung verzichteten. Sie handelten Bündnisse aus, schlossen Verträge mit Kaisern, Bischöfen und Städten, stellten Söldner in fremde Dienste und machten ihre eigene Wehrkraft zeitweise zu einem politischen und ökonomischen Exportgut. Sie lebten nicht ausserhalb der Welt, sondern mitten in ihren Abhängigkeiten. Souveränität war für sie nie Autarkie, sondern die Fähigkeit, unter Bedingungen der Verflechtung noch selbst zu entscheiden, was man aus ihr macht. Das wäre auch für den digitalen Staat des einundzwanzigsten Jahrhunderts kein schlechter Massstab. Die Schweiz braucht keine Abkehr von der Cloud und keine Angst vor künstlicher Intelligenz. Sie braucht den Mut, Digitalisierung nicht länger als blosses Modernisierungsprogramm zu verhandeln, das man an Fachgremien delegiert, sondern als das zu erkennen, was sie längst ist: eine Machtfrage, die in die politische Öffentlichkeit gehört, bevor die nächste Ausschreibung sie endgültig beantwortet.
Literaturverzeichnis
- Lehdonvirta, Vili: Cloud Empires. How Digital Platforms Are Overtaking the State and How We Can Regain Control. MIT Press, Cambridge (MA)/London 2022.
- Zuboff, Shoshana: Das Zeitalter des Überwachungskapitalismus. Aus dem Englischen von Bernhard Schmid. Campus Verlag, Frankfurt/New York 2018.
- Srnicek, Nick: Platform Capitalism. Polity Press, Cambridge/Malden (MA) 2017.
- Doctorow, Cory: The Internet Con. How to Seize the Means of Computation. Verso, London/New York 2023.
- Varoufakis, Yanis: Technofeudalism. What Killed Capitalism. The Bodley Head, London 2023 (dt.: Technofeudalismus. Was den Kapitalismus tötete. Kiepenheuer & Witsch, Köln 2024).
- Han, Byung-Chul: Infokratie. Digitalisierung und die Krise der Demokratie. Matthes & Seitz, Berlin 2021.
- Morozov, Evgeny: To Save Everything, Click Here. The Folly of Technological Solutionism. PublicAffairs, New York 2013.
- Sadowski, Jathan: Too Smart. How Digital Capitalism Is Extracting Data, Controlling Our Lives, and Taking Over the World. MIT Press, Cambridge (MA) 2020.
- Bratton, Benjamin H.: The Stack. On Software and Sovereignty. MIT Press, Cambridge (MA) 2016.
- Schirrmacher, Frank: Payback. Warum wir im Informationszeitalter gezwungen sind zu tun, was wir nicht tun wollen, und wie wir die Kontrolle über unser Denken zurückgewinnen. Blessing, München 2009.
