Die EU will eine befristete Ausnahme von ihren Datenschutzregeln reaktivieren. Anbieter wie Google, Meta oder Microsoft könnten private Nachrichten wieder freiwillig automatisiert nach Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs durchsuchen. Verdachtsfälle dürften erst nach menschlicher Überprüfung an Behörden weitergeleitet werden.
Die Regelung soll bis April 2028 gelten. Ende-zu-Ende-Verschlüsselung darf dabei ausdrücklich nicht aufgebrochen werden. Auch das Scannen von Nachrichten auf dem Endgerät vor ihrer Verschlüsselung soll ausgeschlossen bleiben.
Die offene Frage: Der Schutz von Kindern ist ein zwingendes Ziel. Aber darf daraus eine Infrastruktur entstehen, die private Kommunikation grundsätzlich als kontrollierbares Material behandelt? Die vorgesehenen Grenzen reduzieren das Risiko einer flächendeckenden Überwachung. Sie beseitigen jedoch nicht die politische Versuchung, Ausnahmen später auszuweiten. Eine vorübergehende technische Möglichkeit wird im digitalen Staat schnell zu einer dauerhaften Erwartung. (Quelle: Tagesschau)
